Viele Personen besitzen sinnvollerweise heutzutage eine Hausratversicherung. Im Rahmen dieser Versicherung können die Besitzer von Fahrrädern auch deren Diebstahl über eine bestimmte Klausel mit einbeziehen lassen.
Allerdings ist der Versicherungsschutz hinsichtlich des Fahrraddiebstahls relativ lückenhaft.
Zum einen verweigern die meisten Versicherungen die Schadenübernahme, wenn der Diebstahl sich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ereignet hat und das Fahrrad nicht in einem verschlossenen Raum untergebracht war. Zum anderen sind die Versicherungssummen in den meisten Fällen auf ca. 1 Prozent der Gesamtversicherungssumme der Hausratversicherung begrenzt. Wer also eine durchschnittliche Hausratversicherungssumme von 50.000 Euro gewählt hat, bekommt das Fahrrad nur bis zu einem Wert von maximal 500 Euro ersetzt. (Was bei den meisten hier wahrscheinlich gerademal für die Schaltung reicht)
Daher sollten die Eigentümer von hochwertigeren Fahrräder, wie beispielsweise Rennrädern oder Mountainbikes, auf jeden Fall noch eine spezielle Fahrradversicherung abschließen, die völlig unabhängig von der Hausratversicherung ist.
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05. Feb
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